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Saisonliegeplätze

Alle wichtigen Informationen über Dauerliegeplätze, Jahresliegeplätze, Gästeplätze, Slipanlage, Jollenabstellplatz

Jahresliegeplätze

Schriftliche Anträge für einen Jahresliegeplatz müssen jedes Jahr neu gestellt werden.

Wichtige Maße in allen Anträgen sind:

  • Länge über alles (z.B. mit Badeleiter oder Außenborder) und größte Breite (ohne Fender) (Katalog- oder Prospektmaße weichen oft davon ab).

  • Anträge müssen bis Mitte Januar des Nutzungsjahres beim Vorstand vorliegen. 

In einer Vorstandssitzung im Februar wird dann über vorliegenden Anträge entschieden. Alle Antragsteller werden umgehend über die Entscheidung informiert. Ein aktuelles Antragsmuster finden sie hierVon allen Liegeplatznutzern sind Arbeitsstunden zu erbringen. Die Vergabe von Jahresliegeplätzen ist während der Saison nicht mehr möglich.

Dauerliegeplätze

Einen Dauerliegeplatz können nur Vereinsmitglieder erhalten.  Anträge müssen bis Ende November des Jahres vorliegen.

Bei Fragen zu Dauerliegeplätzen nehmen Sie gerne über E-Mail Kontakt mit uns auf!

Slipanlage und/oder Jollenabstellplatz

Können von interessierten Wassersportlern genutzt werden. Die Nutzung ist gebührenpflichtig. Um Zugang zum Hafengelände zu erlangen, muss beim Hafenmeister eine Transponderkarte erworben werden. 

Hallenplätze/ Stellplätze im Außenbereich 

Außenstellplätze im Bereich des Hallengeländes und Hallenplätze werden nur an Vereinsmitglieder vergeben.
Bei Fragen zu Dauer- oder Hallenplätzen nehmen Sie gerne über E-Mail Kontakt mit uns auf! 

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