Saisonliegeplätze
Alle wichtigen Informationen über Dauerliegeplätze, Jahresliegeplätze, Gästeplätze, Slipanlage, Jollenabstellplatz
Plätze für Gäste werden tageweise durch unsere Hafenmeister vergeben und abgerechnet.
Weitere Informationen findest du unter: Du bist Gast?
Jahresliegeplätze
Schriftliche Anträge für einen Jahresliegeplatz müssen jedes Jahr neu gestellt werden.
Wichtige Maße in allen Anträgen sind:
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Länge über alles (z.B. mit Badeleiter oder Außenborder) und größte Breite (ohne Fender) (Katalog- oder Prospektmaße weichen oft davon ab).
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Anträge müssen bis Mitte Januar des Nutzungsjahres beim Vorstand vorliegen.
In einer Vorstandssitzung im Februar wird dann über vorliegenden Anträge entschieden. Alle Antragsteller werden umgehend über die Entscheidung informiert. Ein aktuelles Antragsmuster finden sie hier. Von allen Liegeplatznutzern sind Arbeitsstunden zu erbringen. Die Vergabe von Jahresliegeplätzen ist während der Saison nicht mehr möglich.
Dauerliegeplätze
Einen Dauerliegeplatz können nur Vereinsmitglieder erhalten. Anträge müssen bis Ende November des Jahres vorliegen.
Bei Fragen zu Dauerliegeplätzen nehmen Sie gerne über E-Mail Kontakt mit uns auf!
Slipanlage und/oder Jollenabstellplatz
Können von interessierten Wassersportlern genutzt werden. Die Nutzung ist gebührenpflichtig. Um Zugang zum Hafengelände zu erlangen, muss beim Hafenmeister eine Transponderkarte erworben werden.
Hallenplätze/ Stellplätze im Außenbereich
Außenstellplätze im Bereich des Hallengeländes und Hallenplätze werden nur an Vereinsmitglieder vergeben.
Bei Fragen zu Dauer- oder Hallenplätzen nehmen Sie gerne über E-Mail Kontakt mit uns auf!